Bankrecht Gelsenkirchen
Wir beraten Kunden wie auch Banken in allen Fragen des Bankgeschäfts. Gerade im sensiblen Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde ist ein rechtlicher Berater gefordert, der das Bankgeschäft aus eigener Erfahrung "von innen" kennt und beide Seiten der Geschäftsbeziehung überblickt.
Das Spektrum unserer Dienstleistung im Bankrecht umfasst insbesondere:
- die Prüfung von Vertragsunterlagen vor einem beabsichtigten Bankgeschäft
- Begleitung zu Bankterminen
- Rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Bankgeschäfts
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Streitfall, insbesondere auch bei der Auseinandersetzung um gescheiterte Kapitalanlagen
- Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung