Erbrecht Gelsenkirchen

Erbrecht Gelsenkirchen

Das Erbrecht ist eines der Rechtsgebiete, mit denen Menschen früher oder später konfrontiert werden – sei es als Erbe oder als Erblasser. Wer stirbt, hinterlässt Vermögenswerte, aber auch Verbindlichkeiten und Schulden können vererbt werden. Hier steht es den Erben frei, ihr Erbe auszuschlagen, was unter bestimmten Umständen wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Das Erbrecht ist, so wie praktisch jedes andere Rechtsgebiet, sehr komplex und kann einige Tücken beinhalten, daher sollten sämtliche erbrechtlichen Belange stets mit Hilfe eines Fachanwalts angegangen werden.

Als Notar a.D. und Fachanwalt für Erbrecht verfüge ich über umfassende Erfahrung und Know How, um Ihnen in jeder erbrechtlichen Angelegenheit schnell und kompetent zu helfen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Richtig Erben und vererben

Neben der zu bewältigenden Trauer durch den plötzlichen Verlust eines Angehörigen stellen sich den künftigen Erben viele Fragen. Gab es ein Testament oder einen Erbvertrag? Wurde ein Testamentsvollstrecker benannt? Ist das Erbe schuldenfrei? Wer kommt für die Beerdigungskosten auf? Als Team erfahrener Fachanwälte beraten wir Erblasser und Erben fundiert in allen Angelegenheiten des Erbrechts in unserer Kanzlei in Gelsenkirchen.


Testament – Wo Fallstricke lauern

Befinden Sie sich gerade in einem Abschnitt im Leben, wo es sich um das Vererben Ihrer Immobilien oder anderer für Sie wertvolle Dinge geht? Bei einem selbst geschriebenen Testament können sich schlechte Formulierungen schnell ins Gegenteil verkehren. Auch eine Erbreihenfolge kann hier berücksichtigt werden, wie es beispielsweise mit einem „Berliner Testament“ festgelegt werden kann. Hier wird als Alleinerbe der Ehegatte eingesetzt und nach dessen Ableben erben erst die gemeinsamen Kinder.

Schwierigkeiten gibt es auch immer, wenn es um Pflichtteilsansprüche geht. Ein komplettes Enterben ist im deutschen Erbrecht nicht vorgesehen und muss daher immer durch den Pflichtteil kompensiert werden. Diese Schwierigkeiten können starke Auswirkungen auf Ihre Angehörigen haben. Damit es bei diesen und anderen Rechtsfragen - auch zur gesetzlichen Erbfolge - keine bösen Überraschungen gibt, helfen wir Ihnen bei der rechtssicheren Ausarbeitung von Testamenten wie Erbverträgen und können darüber hinaus auch als Testamentsvollstrecker in Gelsenkirchen tätig werden.


Testamentsvollstrecker

Als Testamentsvollstrecker verwalten wir Ihren Nachlass nach Ihren Vorgaben. Durch die Testamentsvollstreckung verliert der Erbe das Recht zur Verwaltung des Nachlasses ebenso, wie die Befugnis über Nachlassgegenstände zu verfügen. Die Angehörigen können dem Testamentsvollstrecker keine Weisungen erteilen.

Weitere wichtige Themen im Erbrecht

  • Erbunwürdigkeit
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Testamentsanfechtung
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Testierfähigkeit
  • Testamentsgestaltung
  • Erbrecht bei Minderjährigen
  • Erbrecht für Adoptionskinder
  • Vererben von Immobilien
  • Erbverträge
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Erbschein
  • Haftung der Erben
  • Erbausschlagung
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

In allen Bereichen des Erbrechts beraten wir Sie mit langjähriger Erfahrung schnell und kompetent und setzen Ihre Ansprüche durch.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Gerne stehen wir Ihnen in unserem Gelsenkirchener Büro in der Maelostraße 5, 45894 Gelsenkirchen vor Ort zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Vesterling, Notar a.D. und Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, Herr Berger ist Fachanwalt für Steuerrecht. Lassen Sie sich im Bereich Erbrecht rechtssicher und kompetent beraten.

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