Medizinrecht/Arzthaftungsrecht Gelsenkirchen

Medizinrecht und Arzthaftungsrecht Gelsenkirchen

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen mit dem Rechtsanwalt

Wir beraten und vertreten Patienten, die nach einem ärztlichen Behandlungsfehler Schmerzensgeld- ,Schadensersatz- und Rentenansprüche gegen Ärzte, Krankenhäuser und deren Haftpflichtversicherungen geltend machen wollen.

  • Schmerzensgeld wegen ärztlicher Behandlungsfehler
  • Schadensersatzansprüche gegen Ärzte, Krankenhausträger und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen wegen fehlerhafter Behandlung oder nicht nach den Regeln ärztlicher Kunst durchgeführter Operationen

Wir prüfen in Ihrer Angelegenheit den medizinischen Sachverhalt aus haftungsrechtlicher Sicht. Zu viele Betroffene nehmen die Möglichkeit eines Schadensersatzes gar nicht wahr, weil sie der Meinung sind, dass man gegen die Ärzte ohnehin nicht ankomme.

Dennoch möchten wir an dieser Stelle nicht verschweigen, dass die Komplexität des Medizinrechts/Arzthaftungsrechts nicht zu unterschätzen ist. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sollte daher einem erfahrenen Rechtsanwalt überlassen bleiben.

Abfindungsvergleich im Rahmen der Arzthaftung

Und wir geben Ihnen Antworten darauf, welche juristischen Chancen und Risiken bestehen, Schadensersatzforderungen geltend zu machen und vor Gericht durchzusetzen.

Zur Vermeidung eines langwierigen, kostspieligen und belastenden Rechtsstreits wegen einer Arzthaftung prüfen wir auch die Option, einen angemessenen Abfindungsvergleich zu schließen.

 
schließen ×

Kontakt

VESTERLING Rechtsanwälte

 Maelostraße 5
 45894 Gelsenkirchen

 0209-318170
 0209-3181720

 kanzlei@kanzlei-vesterling.de


Kontaktformular