Gesellschaftsrecht Gelsenkirchen
Wir beraten und begleiten Sie im Gesellschaftsrecht bei allen unternehmerischen Aktivitäten – gleich in welcher Rechtsform.
Von der Gründung des Unternehmens, der Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern, Firmenänderungen, Erteilung von Prokura, Anmeldungen zum Handelsregister, dem Ausscheiden oder Hinzutreten von Gesellschaftern, Nachfolgeregelungen beim Tod eines Gesellschafters bis zur Liquidation.
Das Gesellschaftsrecht ist sehr vielschichtig und gerade Jungunternehmer werden von der Menge an Vorschriften überwältigt. Sie sind gut beraten, sich an einen Anwalt zu wenden.
Leistungsspektrum im Gesellschaftsrecht
Unser Leistungsspektrum im Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere:
- Beratung über die Gründung von Unternehmen jeder Rechtsform
- Gestaltung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen/Nachfolgeregelungen beim Tod eines Gesellschafters
- Anmeldungen zum Handelsregister
- Prüfung bzw. Entwurf von Anstellungsverträgen von und mit GmbH-Geschäftsführern
- Kündigung und Abberufung von GmbH-Geschäftsführern
- Vereinbarungen über das Ausscheiden von Gesellschaftern oder Geschäftsführern
- Abfindung ausscheidender Gesellschafter oder Geschäftsführer
- Wettbewerbsverbote und Wettbewerbsklauseln
- Beratung im Zusammenhang mit der Kündigung von Gesellschaftsverträgen bzw. Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Auflösung und Liquidation des Unternehmens
- sinnvolle und steueroptimierte Nachfolgeplanung zur Überführung des Unternehmens "in die Hände" der nächsten Generation oder eines Nachfolgers
- Verschmelzungen von Unternehmen (Mergers & Acquistions)