Mietrecht Gelsenkirchen
Bei Streitigkeiten über die Mietsache direkt zum Anwalt
Ein Mietverhältnis – über Wohnraum oder Gewerberäume - gibt oft Anlass für Konflikte und Streit zwischen Vermieter und Mieter. Kernpunkt sind oftmals Mängel an der Mietsache und wer für deren Beseitigung zuständig ist. Vielfach ist es hier nur noch einem kompetenten Rechtsanwalt möglich, den Überblick zu wahren und den Rechtsstreit sachgerecht zu lösen.
Auch in der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern entsteht häufig Streit über die Rechte und Pflichten oder mit dem Hausverwalter.
Das Spektrum unserer anwaltlichen Tätigkeit im Mietrecht umfasst insbesondere Streitigkeiten über:
- das Recht zur Mietminderung bei Mängeln: In welcher Höhe verringert sich die Miete, solange ein Mietmangel besteht?
- die Rechte des Mieters bei Mängeln (z. B. Feuchtigkeit, Schimmelpilz und Lärm) in der Wohnung: Wann darf der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen?
- Sicherung von Beweisen bei Mängeln: Ist ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll und zweckmäßig?
- Schönheitsreparaturen
- die Rückzahlung der Kaution nach Beendigung der Mietzeit
- aus Anlass der Modernisierung der Wohnung: Welche Modernisierungsmaßnahmen muss der Mieter dulden?
- eine Mieterhöhung: fehlerhafte Mieterhöhungen erfolgreich abwehren/erfolgreiche Verfolgung von Mieterhöhungen
- die Kündigung des Mietverhältnisses: Wann ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt?
- Eigenbedarf: Wann kann der Vermieter kündigen, weil er die Wohnung für sich oder einen Angehörigen braucht?
- Zahlungsklage wegen rückständiger Mieten sowie Nebenkosten und Betriebskostennachzahlungen
- Räumungsklage: eine zügige und kostengünstige Durchsetzung der Räumung und Herausgabe der Wohnung nach Kündigung
- Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung